Oxonitsch mit Shaolin Mönchen © PID
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Förderantrag Kulturangelegenheiten

Unter bezirksorientierten Kulturangelegenheiten werden kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen, wie Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen oder Grätzelfeste, mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug verstanden.

Die Durchführung derartiger Veranstaltungen erfolgt durch gemeinnützige - und somit antragsberechtigte - Institutionen wie zum Beispiel Vereine, Religionsgemeinschaften oder Schulen. An Einzelpersonen oder Personengruppen beziehungsweise Institutionen mit Gewinnorientierung werden keine Subventionen vergeben.

Solange bisherige Subventionen nicht ordnungsgemäß abgerechnet sind, wird keine neuerliche Subvention genehmigt. Bei der Antragstellung sind bereits in Anspruch genommene Subventionen mit Höhe und Abrechnungsdatum anzugeben.

Weiterführende Informationen
Kulturabteilung - Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag

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